Abrechnungen

Wir möchten, dass Sie darüber informiert sind, wie Tierärzte ihre Leistungen berechnen, nämlich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dabei handelt es sich um ein Gesetz, das vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist.

Diese Gebührenordnung können Sie bei uns einsehen, oder Sie wenden sich an die Tierärztekammer Schleswig-Holstein.

Fragen sie uns, welche Untersuchungen und – je nach Diagnose – Therapie voraussichtlich nötig sind und welche ungefähren Kosten sich daraus ergeben. Aber bedenken Sie bitte: Ihr Tier ist ein lebendes Individuum - ein Kostenvoranschlag wie bei einem Handwerker ist nicht in jedem Fall möglich!

Moderne Tiermedizin verursacht Kosten. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Rechnungen in der Kleintierpraxis unmittelbar zu begleichen sind. Sie können bar oder mit EC-Karte zahlen.

Sollten bei der Erstellung der Rechnung einmal Fehler auftreten oder sollte Ihnen etwas unverständlich sein, sprechen Sie uns an.

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